1. Grundlagen und Gültigkeit
1.1 Von Petersdorff AG erbringt ihre Leistungen und erteilt ihre Aufträge und Bestellung auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"). Anderslautende schriftliche Abreden vorbehalten, finden allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Lieferanten keine Anwendung. Für die Schriftlichkeit gemäss diesen AGB reicht eine Abrede per Emailaustausch.

Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und der
von Petersdorff AG, CH-6330 Cham.

2. Bestellung, Offerte, Umfang der Lieferung und Leistungen
2.1. Bestellungen des Kunden werden mit der schriftlichen Bestätigung der Bestellung durch von Petersdorff AG verbindlich. Offerten der von Petersdorff AG werden durch die Bestätigung des Kunden rechtsverbindlich. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen ist der Inhalt der Bestellung beziehungsweise der Offerte massgebend.

2.2. Bestellungsänderungen nach Abschluss des Vertrages bedürfen der Zustimmung der von Petersdorff AG. Änderungswünsche können nur berücksichtigt werden, wenn diese für die von Petersdorff AG und/oder die Hersteller produktionsplanerisch möglich sind. Die Kosten der Bestellungsänderung gehen zu Lasten des Kunden.

2.3. Die von Petersdorff AG ist berechtigt, vom Inhalt der Auftragsbestätigung abweichende Änderungen in der Ausführung vorzunehmen, sofern diese Verbesserungen beinhalten. Über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden von der von Petersdorff AG gesondert in Rechnung gestellt.

3. Lieferfristen, Lieferkosten, Lieferung, Montage, Service
3.1. Lieferfristen werden möglichst genau abgeklärt. Trotzdem sind diese stets unverbindlich und ihre Überschreitung führt zu keinen Verzugsfolgen. Verzögerungen, insbesondere durch Bestellungsänderungen berechtigen den Kunden weder zur Aufhebung des Vertrages noch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder weiteren Ansprüchen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die gesamte Bestellung spätestens 14 Tage nach bestätigtem Liefertermin, auch im Falle von Lieferverzögerungen anzunehmen. Bei Annahmeverzug ist von Petersdorff AG berechtigt, die ihr dadurch entstehenden Mehrkosten (Lager -und Logistikkosten, Verzugszinsen etc.) zu verrechnen. Eine teilweise Verweigerung der Annahme der Bestellung beziehungsweise Rückgabe ist ausgeschlossen.

3.3. Von Petersdorff AG behält sich gemäss Art. 214 Abs. 3 OR ausdrücklich das Recht vor, bei Verzug des Kunden, insbesondere bei Nichtbezahlung des Kaufpreises die übergebene Sache zurückzufordern und auf Kosten des Kunden zurückzuholen.

3.4. Bestellungspauschalen, vorbehältlich anderer Vereinbarungen betragen:

  • bis CHF 100.00 Bestellwert inkl. MwSt : CHF 20.00
  • ab CHF 100.00 bis 2'000.00 Bestellwert inkl. MwSt : CHF 80.00

Bei einem Warenwert von mehr als CHF 2‘000.00 werden die Bestellungspauschalen und Lieferkosten individuell vereinbart.

Lieferungen per Post werden zu den effektiven Kosten und einer Verarbeitungspauschale von
CHF 20.00 in Rechnung gestellt.

3.5. Der Kunde ist für einen geräumten und frei zugänglichen Aufstellungsort verpflichtet. Der Kunde hat Vorkehrungen zu treffen (z.B. freie und gesicherte Zufahrt für LKW), die eine möglichst optimale Auslieferung ermöglichen. Bei Spezialangeboten, Occasionen und Nettoartikel wird die Lieferung nach Aufwand verrechnet.

3.6. Sofern kein benutzbarer Warenlift vorhanden ist, kann ein Stockwerkzuschlag erhoben werden.

3.7. Mehrkosten bei der Lieferung und/oder Montage (z.B. zusätzliche Transport- und Montageleistungen, Logistikmassnahmen, Bewilligungen, Wartezeiten, kundenseitige Terminverschiebungen etc.) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

4. Entgegenahme der Bestellung, Übergang von Nutzen und Gefahr
4.1. Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden erfolgt zum Zeitpunkt der Entgegennahme der Bestellung bzw. zum Zeitpunkt der Lieferung des Kaufgegenstandes an die vom Kunde vorgeschriebene Adresse (gilt auch für Kundenlager bei der von Petersdorff AG). Beanstandungen der Bestellungen haben unmittelbar nach Entgegennahme spätestens jedoch drei Arbeitstage nach der Lieferung schriftlich an die von Petersdorff AG zu erfolgen. Dies gilt auch im Falle von Teillieferungen.

4.2. Transport- oder Montageschäden hat der Kunde unverzüglich beim Montage- und/oder Transportpersonal zu beanstanden und ein Schadensprotokoll zu veranlassen. Dieses ist gegenseitig zu unterzeichnen.

5. Zahlungen und Zahlungsbedingungen
5.1. Zahlungen erfolgen in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

5.2. Bei Neukunden und Onlinebestellungen erfolgt die Auslieferung der Ware nur gegen Vorauszahlung.

5.3. In den anderen Fällen wird der Kaufpreis mit Lieferung der Bestellung fällig. Erfolgt die Bezahlung nicht innert der vereinbarten Frist, so ist der Kunde ohne weiter Mahnung in Verzug.

5.4. Bei einer Auftragssumme ab CHF 10'000 gelten folgende Zahlungskonditionen: 1/3 Anzahlung bei Auftragserteilung innert 10 Tagen rein netto 1/3 Anzahlung bei Lieferbereitschaft innert 10 Tagen rein netto 1/3 Restzahlung nach Lieferung

5.5. Der Verzugszins beträgt 5% pro Jahr. Ein weitergehender Verzugsschaden ist vorbehalten.

6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Produkte im Eigentum der von Petersdorff AG. Von Petersdorff AG behält sich vor, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Sie ist überdies berechtigt, den Eigentumsvorbehalt dem Vermieter des Kunden in geeigneter Form mitzuteilen.

7. Garantie
7.1. Von Petersdorff AG leistet vorbehältlich anders lautender schriftlicher Vereinbarungen und unter Ersetzung der gesetzlichen Gewährleistungsregelung Garantie für von ihr gelieferten Produkte. Massgebend sind die Garantiebestimmungen der Hersteller. Ausgenommen davon sind Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch, Zweckentfremdung, fehlerhafte Behandlung etc. entstanden sind.

7.2. Von der Garantie ausgenommen sind: Glasbruch, Struktur- und geringfügige Farbtonabweichungen gegenüber Material- und Farbmuster bei den Naturprodukten Holz und Leder sowie Narben und Mastfalten im Leder.

7.3. Mängel sind innert 5 Arbeitstagen schriftlich und begründet zu rügen.

7.4 Der Garantie unterliegende, rechtzeitig gerügte Mängel geben dem Kunden das Recht, Ausbesserungen oder Ersatz des fehlerhaften Teils, nicht jedoch die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Über die Art der Mängelbeseitigung (Ausbesserung oder Austausch) entscheidet die von Petersdorff AG.

8. Haftung
Von Petersdorff AG haftet nur für direkte Schäden, welche sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Von Petersdorff AG übernimmt keinerlei Haftung für entgangenen Gewinn und/oder mittelbare oder indirekte Schäden, die dem Kunden oder einem Dritten entstehen können. Eine Haftung entfällt insbesondere in folgenden Fällen vollständig: Fremdeingriff, ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, Zweckentfremdung, fehlerhafte Montage (sofern die Montage nicht durch die von Petersdorff AG selbst oder durch von ihr beauftragte und/oder autorisierte Firmen, Handwerker, Drittparteien etc. vorgenommen wurde), natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung.

9. Datenschutz / Verwendung von Personendaten
Der Kunde willigt ein, dass von Petersdorff AG und die von ihr beigezogenen Hilfspersonen die erhaltenen Personendaten für die Begründung (z.B. zwecks Adressverifizierung und Bonitätsprüfung) und Verwaltung des Vertragsverhältnisses sowie zur Durchführung und Abwicklung der über die Webseiten angebahnten Geschäfte bearbeiten können (u.a. Namen sowie Post- und E-Mailadresse). Die Kundendaten werden nach den Grundsätzen des schweizerischen Datenschutzrechts bearbeitet. Im Falle eines Rechtsstreits behält sich von Petersdorff AG vor, elektronische Daten, die sie im Rahmen der Vermittlung und des Vertragsabschlusses erhalten hat, zu verwenden.

10. Abtretungs- und Verrechnungsverbot
Die Abtretung von Rechten aus den mit von Petersdorff AG geschlossenen Verträgen bedarf der schriftlichen Zustimmung durch von Petersdorff AG. Die Tilgung von Forderungen der von Petersdorff AG durch den Kunden mittels Verrechnung ist ausgeschlossen.

11. Gerichtsstand ist Cham (ZG)
Es gilt Schweizer Recht.

12. Abweichende Regelungen
Diesen AGB abweichende Bestimmungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Allfällige AGB des Kunden gelten nur, wenn sie von der von Petersdorff AG schriftlich bestätigt worden sind.

13. Anpassung der AGB
Von Petersdorff AG ist jederzeit berechtigt, diese AGB anzupassen. Die jeweils geltende Fassung wird auf der Webseite der von Petersdorff AG publiziert.